Wahlpflichtbereich

In der Klasse 7 wählen alle Schüler für ein Schuljahr ein der Fächer

  • Philosophie
  • Religion

Der Wahlpflichtbereich in den Klassen 9 und 10 gliedert sich in drei Teile:

Fremdsprachen

Nach dem Start mit der 1. und 2. Fremdsprache in der Beobachtungsstufe kann man in der Mitttelstufe in der 8. Klasse mit Spanisch freiwillig eine zusätzliche Fremdsprache aufnehmen.


Alle Fremdsprachen belegt man bis einschließlich der 10. Klasse. In der Oberstufe kann man dann entweder Fremdsprachen weiterführen oder aber auch abwählen. Die Neuaufnahme einer Fremdsprache in der Oberstufe ab Klasse 11 ist leider nicht möglich.


Lernentwicklungsgespräche

Das Schulgesetz sieht in allen Klassen in jedem Schulhalbjahr ein Lernentwicklungsgespräch vor. An dem Lernentwicklungsgespräch nehmen ein Klassenlehrer, die Eltern und die Schüler teil. Themen der Lernentwicklungsgespräche sind

  • die individuelle Lernentwicklung,
  • der erreichte Lernstand in allen aktuell unterrichteten Fächern,
  • die überfachlichen Kompetenzen und
  • die nächsten Lernschritte und -ziele des Schülers in Form einer Lernvereinbarung.

Das Lernentwicklungsgespräch wird dokumentiert und in die Schülerakte gelegt.

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